Corona-Regeln für Zuschauer
- von Markus Grußmayer
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- 21 Juli, 2021
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Trotz niedriger Inzidenzen gelten weiterhin gewisse Regelungen.

Abhängig von der aktuellen 7-Tages-Inzidenz gelten bei Spielen gewisse Regeln für Spieler, Verantwortliche und Zuschauer.
Diese haben wir versucht im folgenden übersichtlich darzustellen:
Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10):
- keine 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 300 Zuschauer auch im Freien (max. 1.500 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 2 (Inzidenz zwischen 10 und 35):
- keine 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 750 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 3 (Inzidenz zwischen 35 und 50):
- 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 500 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 4 (Inzidenz über 50):
- 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 250 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Wir als Platzverein werden die Erfassung der Kontaktdaten auf analoge Kontakterfassungsformulare in Papierform zurückgreifen. Wir sind dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Anwesenden zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren. Dafür bitten wir um Verständnis.
Diese haben wir versucht im folgenden übersichtlich darzustellen:
Inzidenzstufe 1 (Inzidenz unter 10):
- keine 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 300 Zuschauer auch im Freien (max. 1.500 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 2 (Inzidenz zwischen 10 und 35):
- keine 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 750 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 3 (Inzidenz zwischen 35 und 50):
- 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 500 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Inzidenzstufe 4 (Inzidenz über 50):
- 3G-Nachweispflicht
- Maskenpflicht ab 200 Zuschauer auch im Freien (max. 250 Zuschauer)
- Dokumentationspflicht von Kontaktdaten bei Test- und Pflichtspielen (4 Wochen Aufbewahrung)
Wir als Platzverein werden die Erfassung der Kontaktdaten auf analoge Kontakterfassungsformulare in Papierform zurückgreifen. Wir sind dazu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Anwesenden zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren. Dafür bitten wir um Verständnis.
Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie. Daher appellieren wir im Sinne der Gemeinschaft an Sie, Ihren Beitrag zu leisten, damit die kommende Spielzeit reibungslos über die Bühne gehen kann.
Weitere Informationen unter: https://www.badfv.de/fussball/futsal/detailansicht/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8788&cHash=41b6ab4c6ce
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